Hallo, Clammer und andere,
Ist Ihr Beitrag so gemeint, dass der die Zeit für den Arbeitsschutz diejenige für den Brandschutz beinhalten soll? So könnte man es verstehen...
Ansonsten kann die Zeit nur nach dem baulichen + nutzungsmässigen Zustand und den brandschutztechnischen Schwierigkeiten bemessen werden, wie sonst? Da ersteres sehr unterschiedlich sein kann, sind auch die
Anforderungen unterschiedliche.
Entscheidend ist, dass die Funktion in einer zur Verfügung zu stellenden
Zeit in angemessenem Masze ausgefüllt werden kann. Und - aus praktischem Wissen ergänzt -, dass die beauftragte Person dafür eine Leistungsbeschreibung erhält, die den Auftrag möglichst genau umschreibt.
VG